| Atemschutz |
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Atemschutzgeräte sind bei der Feuerwehr ein wesentlicher Bestandteil des Eigenschutzes. Sie kommen hauptsächlich bei der Brandbekämpfung und bei Gefahrgutunfällen zum Einsatz. Sie sollen die Einsatzkräfte vor Giften schützen, die über die Atemwege aufgenommen werden können.
Atemschutzgeräte werden wie folgt unterteilt: Filtergeräte (abhängig von der Umgebungsatmosphäre) Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre)
Filtergeräte
Ein Atemschutzfilter besteht aus einem sog. Partikelfilter, der ähnlich einem Kaffeefilter die Schwebstoffe aus der Atemluft herausfiltert. Anschließend wird die Atemluft durch eine Aktivkohleschicht geleitet, wo der in der Umgebungsatmosphäre vorhandene Schadstoff gebunden wird. Filtergeräte dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn in der Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff vorhanden sind und wenn die eingesetzten Filter für die Bindung der vorhandenen Schadstoffe geeignet sind. Daher spricht man bei Filtergeräten von umluftabhängigen Atemschutzgeräten. Die Konzentration des vorhandenen Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre bestimmt die maximale Zeit, in der man ohne Wechsel des Filters Arbeiten erledigen kann. Für eine Vielzahl von Schadstoffen werden auf dem Markt unterschiedliche Atemschutzfilter angeboten. Sollte nicht ausreichend Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre vorhanden sein oder sollte für den vorhandenen Schadstoff kein geeigneter Atemschutzfilter vorhanden sein, muss auf umluftunabhängige Atemschutzgeräte zurückgegriffen werden. Diese Art des Atemschutzes wird nur sehr selten verwendet. Mögliche Einsatzarten sind z.B. bei Aufräum- bzw. Nachlöscharbeiten nach Bränden, bei Bränden im Freien.
Isoliergeräte
Diese Geräte werden daher auch als Isoliergeräte bezeichnet. Enthält die Umgebungsluft zu wenig Sauerstoff (weniger als 17 Vol.-%) oder sind giftige Gase vorhanden, die durch Gas- oder Kombinationsfilter nicht absorbiert werden können oder ist die Art und/oder die Konzentration der Atemgifte unbekannt, wird aus Sicherheitsgründen umluftunabhängiger Atemschutz verwendet werden. Diese Geräte kommen bei der Brandbekämpfung in geschlossenen Räumen standardmäßig zum Einsatz, da hier erfahrungsgemäß selten ausreichend Sauerstoff vorhanden ist.
Atemschutzgeräteträger gehen nur truppweise (zu zweit oder zu dritt) vor, so dass einer den anderen unterstützen oder um Hilfe rufen kann, falls es zu Problemen im Gefahrenbereich kommt. Vom Grundsatz des truppweisen Vorgehens darf nur bei besonderen Lagen, beispielsweise beim Einsteigen in Behälter oder in enge Schächte, unter Beachtung zusätzlicher Sicherungsmaßnahmenabgewichen werden. Dabei wird der vorgehende Truppmann mit einem Seil gesichert und der außerhalb stehende zweite Truppmann führt die Seilsicherung und steht evtl. zur Unterstützung bereit. An jeder Einsatzstelle muss für die eingesetzten Atemschutztrupps mindestens ein Sicherheitstrupp zum Einsatz bereit stehen. Dieser steht voll ausgerüstet außerhalb des Gefahrenbereichs bereit, so dass er jederzeit bei einem Notfall sofort eingreifen kann.
Bei jedem Atemschutzeinsatz mit Isoliergeräten muss grundsätzlich eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden. Hierbei werden der Einsatzbeginn, das Einsatzziel, aktuelle Aufgaben und Aufenthaltsorte sowie die Menge an noch vorhandener Druckluft dokumentiert. Dadurch sollte jederzeit bekannt sein, wie viele Atemschutzgeräteträger im Einsatz sind, welche Aufgaben sie haben und wo sie sich aufhalten. Damit kann im Notfall ein verunfallter Atemschutztrupp schnellstmöglich lokalisiert und gerettet werden. |







Filtergeräte bestehen aus einem sog. Atemanschluss (= Maske) und Atemschutzfilter.
Mit diesen umgangssprachlich „Pressluftatmer" genannten Geräten der Geräteträger im Einsatz von der Umgebungsatmosphäre isoliert und mit sauberer Atemluft versorgt. Die vom Feuerwehrmann benötigte Atemluft wird von diesem in einer auf einem Rückentragegestell montierten Pressluftflasche mitgeführt.