Atemschutz-Ausbildung Drucken E-Mail
Voraussetzungen für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind:
  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene Grundausbildung (Truppmann Teil1)
  • gesundheitliche Eignung (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G26.3)

 

Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine regelmäßige Teilnahme an Atemschutzübungen Pflicht. Ebenso muss die Untersuchung G26.3 alle 36 bzw. 12 Monate je nach Alter des Atemschutzgeräteträgers regelmäßig wiederholt werden.

 

Im Landkreis München verfolgt man bei der Ausbildung der Atemschutzgeräteträger ein 4-Stufen-Modell:

1. Stufe: Grundausbildung (min. 25 Stunden)

2. Stufe: Ausbildung in einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage (BSA)

3. Stufe: Ausbildung in einer Wärmegewöhnungsanlage (WGA)

4. Stufe: Ausbildung in einer Rauchdurchzündungsanlage (RDA)

 

Atemschutzgeräteträger werden nicht nur bei der Brandbekämpfung eingesetzt, sondern z.B. auch bei Gefahrgutunfällen.

Deshalb gibt es für die unterschiedlichen Szenarien noch weitere (Aufbau-) Lehrgänge, wie z.B. für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen oder für Strahlenschutzeinsätze.

 

Bei regelmäßigen praktischen und theoretischen Übungen in der Feuerwehr Unterschleißheim werden unter anderem folgende Inhalte vertieft:

  • Absuchen von verrauchten Räumen/Wohnungen
  • Rettung von Personen aus verrauchten Bereichen
  • Notfalltraining für in Not geratene Atemschutztrupps
  • Umgang mit dem Strahlrohr/Löschtechniken
  • Anwendung der Wärmebildkamera und anderer Hilfsmittel