| Atemschutz-Ausbildung |
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Voraussetzungen für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger sind:
Nach erfolgreicher Ausbildung ist eine regelmäßige Teilnahme an Atemschutzübungen Pflicht. Ebenso muss die Untersuchung G26.3 alle 36 bzw. 12 Monate je nach Alter des Atemschutzgeräteträgers regelmäßig wiederholt werden.
Im Landkreis München verfolgt man bei der Ausbildung der Atemschutzgeräteträger ein 4-Stufen-Modell: 1. Stufe: Grundausbildung (min. 25 Stunden) 2. Stufe: Ausbildung in einer gasbefeuerten Brandsimulationsanlage (BSA) 3. Stufe: Ausbildung in einer Wärmegewöhnungsanlage (WGA) 4. Stufe: Ausbildung in einer Rauchdurchzündungsanlage (RDA)
Atemschutzgeräteträger werden nicht nur bei der Brandbekämpfung eingesetzt, sondern z.B. auch bei Gefahrgutunfällen. Deshalb gibt es für die unterschiedlichen Szenarien noch weitere (Aufbau-) Lehrgänge, wie z.B. für das Tragen von Chemikalienschutzanzügen oder für Strahlenschutzeinsätze.
Bei regelmäßigen praktischen und theoretischen Übungen in der Feuerwehr Unterschleißheim werden unter anderem folgende Inhalte vertieft:
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