Alarmierung
Auf Anforderung z.B. der Integrierten Leitstelle München, der Polizei oder anderer Feuerwehren wird durch die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München über eine eigene Funkschleife die Tauchergruppe alarmiert.
Dabei wird gemäß der Alarm- und Ausrückordnung Wasserrettung für die Stadt und den Landkreis München unter drei Alarmstufen (AS) unterschieden:
AS 1 = Unmittelbare Lebensbedrohung z.B. Person im Wasser untergegangen oder im Eis eingebrochen etc. (Augenzeugen)
AS 2 = Vermutlich eine Person ertrunken oder im Eis eingebrochen etc. (Kleidungsstücke am Ufer, Person ist abgängig o.ä.)
AS 3 = Sach- oder Leichenbergung (Pkw im See / Fluss, Unterstützung der Polizei o.ä.)
In der Regel rücken zwei Fahrzeuge mit mindestens 4 Tauchern, 4 Leinenführern, einem Taucheinsatzführer und einem Bootsführer / Fahrer aus.

