Stellungnahme zur FeuerwehreinsatzzentraleAufgrund der Wichtigkeit des Themas, möchten wir hier einen Auszug der Stellungnahme der Stadt Unterschleißheim und seiner beiden Freiwilligen Feuerwehren zum Gesetzentwurf zur Einführung von Integrierten Leitstellen (ILSG) – Einheitliche Notrufnummer 112 für Rettungsdienst und Feuerwehr in Bayern veröffentlichen: Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Günther Beckstein, auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (StMI) konnten wir uns über den Gesetzentwurf zur Einführung von Integrierten Leitstellen (ILS) und des damit verbundenen bayernweit einheitlichen Notrufs für den Rettungsdienst und die Feuerwehr unter 112 informieren. Mit der Einführung der Integrierten Leitstelle München, bei der der Rettungszweckverband München als Träger dieser, derzeit die Berufsfeuerwehr München mit der Durchführung beauftragt hat, ist aus unserer Sicht die einheitliche Notrufnummer 112 für den Rettungsdienst und die Feuerwehr in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München bereits seit 1997 verwirklicht worden. Diese wichtige Vereinheitlichung einer Notrufnummer, unter der der hilfesuchende Bürger qualifizierte Hilfe erhalten kann, lag auch dem Landkreis München und seinen Feuerwehren am Herzen. Die Integrierte Leitstelle München nimmt die Notrufe entgegen und leitet diese derzeit, sofern sie diese nicht gleich selbst abfragt und soweit es sich um feuerwehrrelevante Aufgaben im Gebiet des Landkreises München handelt – an die ständig besetzte Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München im Landratsamt München weiter. Die FEZ übernimmt danach die Alarmierung und Einsatzbegleitung der zuständigen Freiwilligen Landkreisfeuerwehren. Im Hinblick auf die mittlerweile seit über 28 Jahren! bestens funktionierende Alarmierungspraxis, möchte ich mich im Namen der Stadt Unterschleißheim sowie im Namen der Angehörigen unserer beiden Freiwilligen Feuerwehren, für den Erhalt der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München in ihrer derzeitigen Aufgabenstellung (Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehren, Werkfeuerwehren, des ABC-Zuges, des THW-Ortsverbandes sowie der Entgegennahme von Alarmen von Brandmeldeanlagen im Landkreis München) einsetzen. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf ist nämlich der Erhalt unserer Feuerwehreinsatzzentrale unter zu Grundelegung von Art. 2 Abs. 1 ILSG nicht mehr möglich. Gestatten Sie uns, sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Beckstein, einige Gründe für die Aufrechterhaltung der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München in der jetzigen Form anzusprechen: Die Stadt Unterschleißheim ist die einwohnerstärkste Kommune im Landkreis München und besteht aus den Ortsteilen Hollern, Lohhof, Riedmoos und Unterschleißheim. Zwei eigenständige Freiwillige Feuerwehren mit unterschiedlicher Ausrüstung sichern hier den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung. Aus der Alarmierungspraxis für die First Responder Einheiten ist bekannt, dass es durch die Integrierte Leitstelle schon des öfteren zu Falschalarmierungen kam, und so nicht immer die zuständige und schnellste First Responder Einheit angefordert wurde. Die bei den Freiwilligen Feuerwehren persönlich bekannten Mitarbeiter der Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München sind mit den individuellen Gegebenheiten des Landkreises München und seiner Gemeinden bestens vertraut. Die Integrierte Leitstelle kann diese Ortskenntnisse aufgrund des großflächigen Zuständigkeitsbereiches und der hohen Anzahl der Bediensteten (ca. 120 Mitarbeiter) nicht bieten. Dabei sind Rettungsdiensteinsätze im Landkreis München mit Feuerwehreinsätzen nur sehr begrenzt vergleichbar. Auch ist die Struktur der größten Berufsfeuerwehr in Bayern und der Freiwilligen Feuerwehr München unter einem Kommando mit der Struktur der Freiwilligen Feuerwehren von 29 eigenständigen Gemeinden und Städten im Landkreis München, so gut wie nicht vergleichbar. Mit einem Einsatzleitrechner alleine, lässt sich dies aus unserer Sicht sicher nicht lösen. Bild unten: FEZ - Florian München Land
Bei unklaren oder nicht eindeutigen Notrufmeldungen verständigt bzw. alarmiert die Feuerwehreinsatzzentrale zunächst nur eine kleinere Führungsgruppe und nicht die gesamte Feuerwehr, so dass die in der Regel berufstätigen ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nicht unnötig von ihren Arbeitsplätzen abgerufen werden. Der Integrierten Leitstelle ist dies aus den bereits genannten Gründen i.d.R. nicht möglich. Nicht zuletzt darf auf die seit jeher hervorragende Einsatzbegleitung durch die Feuerwehreinsatzzentrale hingewiesen werden. Überschaubarkeit und persönlicher Kontakt sowie die Mitgliedschaft in einer Freiwilligen Feuerwehr leisten hier unschätzbare und unbezahlbare Dienste gegenüber einer großen Integrierten Leitstelle. Im Gegensatz zu allen anderen Landkreisen in Bayern dürfte die Zahl von durchschnittlich 6.500 Einsätzen pro Jahr (Durchschnitt in Bayern ca. 2.000 Einsätze) mit derzeit fast 600 angeschlossenen Brandmeldeanlagen (Durchschnitt in Bayern 100) und einer Einwohnerzahl von fast 300.000 sicher für eine andere Möglichkeit der Beschreibung im Gesetzestext sprechen, so dass man z.B. mittels einer Öffnungsklausel in der der Daten- und fernmeldetechnische Anschluss (teilweise schon vorhanden) einer bestehenden Feuerwehreinsatzzentrale an die ILS beschrieben und gefordert wird. Auch die Gesamtgröße von dann ca. 1,6 Millionen Bürgern spricht sicherlich für eine Beibehaltung des bisherigen funktionierenden Systems. Vergleichbar dürfte diese Situation nur im Großraum Nürnberg/ Fürth/ Erlangen sein. Nimmt man die kürzlich aufgetretenen Terroranschläge als Maßstab, den man sich vor einigen Wochen gar nicht vorstellen konnte oder wollte, dann muss man die Zentralisierung von Integrierten Leitstellen gerade in Großräumen sicherlich nochmals hinterfragen. Zumindest aber sollte man eine Großleitstelle wie in München, aufgrund der besonderen Situation, nicht noch weiter vergrößern und das derzeit bestens funktionierende und akzeptierte System beibehalten. Über eine Datenverbindung könnte die ILS einen aufgenommenen Notruf (vgl. Art. 2 Abs. 1 Satz 1 ILSG), sofern dieser einen Feuerwehreinsatz im Landkreis München nach sich zieht, sofort verzugslos an die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München weitersenden. Ob dieser Funktisch in der ILS München oder abgesetzt im Landratsamt München steht, sollte bei der heute zur Verfügung stehenden Technik keine Rolle mehr spielen. Man könnte diese Alarmorganisation sogar als räumlich getrennte Rückfallebene ausbauen. Eine ständige Besetzung mit mindestens 2 Mitarbeitern wäre vermutlich dann auch Voraussetzung. Anschließend steht der Disponent in der ILS wieder für weitere Notrufabfragen bzw. Einsätze im Bereich der Stadt München zur Verfügung. Wie von Ltd. Ministerialrat Anding während des ILS-Kongresses des Bezirksfeuerwehrverbandes Oberbayern am 13.10.2001 in Poing selbst bestätigt, ist es bayernweit weder technisch noch finanziell realisierbar, dass jeder Bürger über die Notrufnummer 112, sei es nun über das Festnetz oder ein Mobilfunknetz, zu „seiner“ für den Bereich zuständigen ILS gelangt. Dies zieht nach sich, dass der Notruf zwar auch weiterhin qualifiziert abgefragt wird, aber dann der Einsatz an die zuständige ILS weitergegeben werden muss. Am Beispiel der ILS München, trifft das derzeit noch auch auf die Gemeinde Eching, Lks. Freising (sofern sie sich im Ortsnetz München befindet) zu. Bei den Gemeinden Germering und Puchheim, Lks. Fürstenfeldbruck (beide aber im Ortsnetz München) konnte die Routung der 112 mit viel Aufwand (Kosten von ca. 800.000 DM) zwischenzeitlich zur Polizeidirektion Fürstenfeldbruck erreicht werden. Es wird aber schon davon gesprochen, dass dies wieder zurückgeroutet werden soll, da die Pflege für die Telecom zu aufwendig ist. Nicht unerwähnt sollte hier bleiben, dass die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München aus gutem Grund im Landratsamt München mit den erforderlichen Räumlichkeiten (u.a. einem Bunker) positioniert wurde. Sie dient u.a. auch der Katastrophenschutzbehörde zur Führung bei Großschadensereignissen und kann damit sehr schnell und effektiv den Führungsverantwortlichen innerhalb der Katastrophenschutzbehörde einen Überblick vermitteln. Die Disposition von Einsatzkräften (und deren Alarmierung!) kann vor Ort und in den Dienstbetrieb einer Kreisverwaltungsbehörde mit eingebunden werden und so sicherlich schneller und effektiver erfolgen. Bei dem Gefahrenpotential des Landkreises München, u.a. dem Forschungsreaktor in Garching, scheint uns dies als unverzichtbar. Mit einer abgesetzten, bei der Berufsfeuerwehr München (Feuerwache 3) untergebrachten ILS, können wir uns dies nicht vorstellen. Zumindest birgt dies nach meinem Dafürhalten erhebliche Nachteile für eine Kreisverwaltungsbehörde. Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Beckstein, wir hoffen, dass wir Sie mit unseren Argumenten für die Beibehaltung unserer Feuerwehreinsatzzentrale mit ihrer derzeitigen Aufgabenstellung überzeugen konnten. Die Kommandanten unserer beiden Freiwilligen Feuerwehren Unterschleißheim und Riedmoos, die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Unterschleißheim und meine Wenigkeit würden es begrüßen, wenn ein Weg gefunden werden könnte, die Feuerwehreinsatzzentrale des Landkreises München in ihrer jetzigen Form und nicht nur als Kreiseinsatzzentrale nach Art. 5 ILSG zu erhalten. Wir bitten hierzu um Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Verständnis und für Ihre sehr geschätzten Bemühungen.
Nicht nur die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Unterschleißheim, sondern sicherlich alle Mitglieder der Feuerwehren im Landkreis München stehen zum Erhalt unserer Feuerwehreinsatzzentrale, als wichtigen unersetzbaren Baustein für die Sicherheit der Bürger im Landkreis München. Notfalls werden wir auch darum kämpfen! Jürgen Weiß |