Allgemeine Informationen für Eltern

 

Diese Seite richtet sich an Eltern, deren Kinder der Jugendfeuerwehr beitreten möchten bzw. bereits Mitglied bei uns sind.

Folgend haben wir die wichtigsten Fragen für Sie zusammengestellt, die uns in der Vergangenheit gestellt wurden. Sollten Sie dennoch Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Wann finden die Übungen statt?

Die Übungen finden jeden Freitag ab 18 Uhr (außer in den Schulferien) statt. Idealerweise sollte Ihr Kind bereits eine halbe Std. vor Übungsbeginn da sein um sich schon umziehen zu können, damit wir pünktlich um 18 Uhr starten können. Die Übung geht bis 20 Uhr und danach setzen wir uns als Gruppe noch zusammen oder die Jugendlichen gehen in ihren eigenen Jugendraum. Spätestens um 22 Uhr müssen alle nach Hause gehen.

Wie ist mein Kind versichert?

Auszug aus der Internetseite der KUvB

Versichert sind alle Tätigkeiten, die den Aufgaben und Zwecken der Feuerwehr dienen und die als Feuerwehrdienst angeordnet sind;

  • Brandbekämpfung, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen, technische Hilfeleistung und Beseitigung von Notständen,
  • Maßnahmen im Brandschutzdienst des Katastrophenschutzes,
  • Übungen, Ausbildungsveranstaltungen, Lehr- und Informationsfahrten,
  • Arbeits- und Werkstättendienst,
  • sportliche Betätigung, wenn sie regelmäßig als Feuerwehrdienst angesetzt ist und dazu dient, die körperliche Leistungsfähigkeit der Feuerwehrangehörigen zu fördern,
  • Veranstaltungen, deren Ziel die Mitgliederwerbung oder die Darstellung der Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehren in der Öffentlichkeit ist,
  • sonstige Veranstaltungen, wenn sie von einem Vorgesetzten angeordnet sind.

Außerdem sind auch die Wege zum Feuerwehrdienst und nach Hause gesetzlich unfallversichert. Nicht versichert sind Feuerwehrleute bei privaten Tätigkeiten (z. B. Essen und Trinken; privates Zusammensein im Anschluss an dienstliche Veranstaltungen), bei Unterbrechungen der an sich versicherten Wege, auf Umwegen oder bei Unfällen infolge Alkohol.

Genauere Informationen finden Sie hier

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Alle persönlichen Daten ihres Kindes werden vertraulich nach dem Datenschutzgesetz behandelt.

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit haben wir ein Formular, das ihr Kind bei der Anmeldung bekommt. Dieses Formular können Sie hier einsehen.

Wie kommt mein Kind an die Ausrüstung?

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird komplett von der Feuerwehr gestellt, sodass keine eigenen Beschaffungen notwendig sind.

Fährt mein Kind auf Einsätze mit?

Grundsätzlich nein. Ihr Kind darf ausschließlich an Übungen teilnehmen.

Wenn ihr Kind 16 Jahre alt ist, darf es an der Modularen Truppausbildung teilnehmen. Nach Abschluss des Basismoduls ist es dann berechtigt beschränkt auf Einsätze mitzufahren. Generell heißt das, es darf mitfahren, muss aber außerhalb des Gefahrenbereichs bleiben. Hingegen ist das Mitfahren bei Einsätzen auf der Autobahn, der Bundesstraße oder bei anderen entsprechenden kritischen Einsatzmeldungen generell verboten. Ebenso ist Ihr Kind nicht verpflichtet an Einsätzen teilzunehmen, auch wenn es das schon dürfte.

Wie erfährt man etwas über diverse Veranstaltungen (z. B. Jugendausflug)?

Die Kinder erhalten während der Übung mündlich und schriftlich Informationen über anstehende Veranstaltungen. Ebenso bekommt Ihr Kind ggf. einen Elternbrief mit nach Hause, der dann unterschrieben werden muss und an uns zurückgeht.

Was passiert, wenn während der Übung ein Einsatz ist?

Sollte dieser Fall eintreten wird die Ausbildung unterbrochen und die Ausbilder räumen, wenn nötig, sofort entsprechende Bereiche, damit die aktive Mannschaft ungehindert ausrücken kann. Die Kinder werden in dieser Zeit keinesfalls allein im Gerätehaus zurückgelassen. Sobald die Kräfte ausgerückt sind wird die Übung, sofern möglich, fortgesetzt.

Muss mein Kind etwas zum trinken mitbringen?

Nein muss es nicht. Diverse nicht alkoholische Getränke werden von der Feuerwehr gestellt.