Verein

 

Gründungsdaten:

Am 14. November 1985 fand die Gründungsversammlung für den Verein „Freiwillige Feuerwehr Unterschleißheim e.V.” statt. Gleichzeitig wurde dabei auch die erste Vereinssatzung beschlossen.

Aufgabe des Vereins:

Die Aufgabe des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Unterschleißheim und ihrer Jugendarbeit, insbesondere durch Stellung von Einsatzkräften. Ein weiterer Zweck ist die Pflege der Kameradschaft und der Tradition im Feuerwehrwesen. Dabei verfolgt der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele. So beteiligt er sich am gesellschaftlichen Leben indem er diverse Veranstaltungen, wie z. B. Aufstellen des Maibaums, Besuch von Jubiläumsfeiern, traditionelle Umzüge im Ort, Tag der offenen Tür, Weinfest etc. durchführt, bzw. an derartigen Festivitäten als Gast teilnimmt.

Vorstandschaft

Test 2

Vorsitzender

Christoph Böck

stv. Vorsitzender

Claudio Zimmermann

weiterer stv. Vorsitzender

Ralf Henky

Schriftführer

Wolfgang Zacherl

Kassenwart

Tim Röder

Mitgliederzahlen:

Der Verein “Freiwillige Feuerwehr Unterschleißheim e.V.” setzt sich derzeit wie folgt zusammen (Stand 31.12.2019):

Aktive Mannschaft: 121 (19 Frauen und 102 Männer)

Jugend: 25

Passive Mitglieder: 32

Fördernde Mitglieder: 57

Ehrenmitglieder: 2

Zur Erläuterung:

Aktive Mitglieder: Hierunter fallen alle Feuerwehrdienstleistenden die im aktiven Dienst sind. Sie nehmen an Übungen, Aus- und Fortbildungen sowie am Einsatzgeschehen teil.

Passive Mitglieder: ehemalige aktive Mitglieder, die aufgrund ihres Alters nicht mehr am aktiven Feuerwehrdienst teilnehmen können.

Fördernde Mitglieder: Fördernde Mitglieder sind nicht aktiv in der Feuerwehr tätig. Sie unterstützen die Feuerwehr finanziell durch einen Mitgliedsbeitrag.

Ehrenmitglieder: Feuerwehrdienstleistende oder Mitglieder die sich in besonderer Weise im Feuerwehrwesen bemüht und ehrenhafte Verdienste erworben haben.

Erwerb der Mitglieder:

Aktives Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und die Vorraussetzung nach § 8 Absatz 1 der „Verordnung zur Ausführung des Bayrischen Feuerwehrgesezes (AVBayFwG)“ erfüllt. Sie soll Ihren Wohnsitz in der Stadt Unterschleißheim haben.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und rechts- und geschäftsfähig ist. Ebenso können juristische Personen fördernde Mitglieder werden.
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